Auf dieser Seite finden alle Mitglieder relevante Informationen und Merkblätter zum Bewirtschaften des Kleingartens und sonstige hilfreiche Hinweise.

  • A - Allgemeine Nutzung
    Merkblatt ergänzt

  • G - Gemeinschaftsarbeit
    Merkblatt ergänzt.

  • H - Heckenschnitt
    Hecken, die der Parzellenbegrenzung dienen, werden zweimal im Jahr beschnitten - jeweils im Sommer nach Abschluss des Johannitriebes (nicht vor dem 24. Juni) und nach Abschluss der Vegetationsperiode.
    Zwischen dem 1. März bis zum 30. September ist es aus Artenschutzgründen verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen.
    Weitere Informationen findet ihr im Merkblatt zum Heckenschnitt vom LGH Hamburg.

  • L - Laube
    Merkblatt ergänzt.

  • P - Propangas
    Merkblatt ergänzt.

  • V - Verbrennung
    Merkblatt ergänzt